Schutzkonzept

Schutzkonzept der Kita „Sonnenschein“ Im Winkel 2a 53619 Rheinbreitbach

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    1.1. Über uns
  2. Kindeswohlgefährdung .
    2.1 Grenzverletzungen/Grenzüberschreitungen
    2.2 Prävention
    2.3 Intervention
    2.4 Hilfen und Maßnahmen bei verhaltensauffälligen Kindern (§ 8a SGB VIII)
  3. Beschwerdemanagement
  4. Partizipation
  5. Einstellung neuer Mitarbeiter*innen
  6. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern
  7. Fachberatung
  8. Adressen und Anlaufstellen
  9. Impressum
  10. Quellen

1 Einleitung

Im Bundeskinderschutzgesetz ist der Schutz von Kindern verankert, womit das Ziel verfolgt
wird, Kinder zu schützen und sie in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung zu unterstützen.
Selbstverständlich ist auch uns der Kinderschutz ein besonders wichtiges Anliegen. Da die
Kinder viel Zeit in unserer Einrichtung verbringen, ist es von großer Bedeutung, dass sie sich hier wohl und vor allem sicher und geborgen fühlen.
Mit diesem Schutzkonzept möchten wir einen offenen und transparenten Umgang mit dem
Thema Kinderschutz erreichen und die Grundlage für eine vertrauensvolle Atmosphäre
schaffen.

1.1. Über uns

Unsere Kita wird von den Kindern der Ortsgemeinde Rheinbreitbach besucht.
In der Stamm-Kita werden 95 Kinder im Alter von 12 Monaten bis zur Einschulung betreut und gefördert.
In der Außengruppe haben 15 Kinder im Alter von 20 Monaten bis zur Einschulung ihren Platz.

2. Kindeswohlgefährdung

    2.1 Grenzverletzungen/Grenzüberschreitungen

    Wir unterscheiden zwischen folgenden Formen der Grenzüberschreitung:
    • Körperliche Gewalt: Umfasst alle Handlungen, die zu einer körperlichen Verletzung
    eines Kindes führen, wie Blutergüsse, Prellungen, Verbrennungen, Knochenbrüche,
    usw.
    • Sexuelle Gewalt und Ausnutzung: Umfasst jedes Verhalten, dass die Intimsphäre
    verletzt und gegen den Willen der betroffenen Person geschieht. Sexuelle Gewalt ist
    für uns alters- und geschlechtsunabhängig. Es geht um die Ausnutzung einer
    Machtposition aufgrund von körperlicher, seelischer, geistiger und sprachlicher
    Überlegenheit.
    • Psychische Gewalt (Instrumentalisierung und Manipulation): Die Abhängigkeit und
    das Verhalten des Kindes werden ausgenutzt, um körperliche, sexuelle und
    emotionale Gewalt auszuüben. Das Kind wird durch Demütigung, Beleidigung,
    Ignoranz, Manipulation, Instrumentalisierung, Liebesentzug, Drohungen oder
    Versprechungen eingeschüchtert und unterdrückt.
    • Verbale Gewalt: Sie wird eingesetzt, um das Kind zum Schweigen zu bringen, es
    einzuschüchtern oder um ihm Schuldgefühle zu suggerieren.
    • Unabsichtliche Grenzverletzungen: Beziehen sich auf persönliche oder auch fachliche Unzulänglichkeiten.

    2.2 Prävention

    Es ist uns wichtig, dass auf die Bedürfnisse eines jeden Kindes eingegangen und das Kind als Individuum gesehen und respektiert wird.
    Mit Beginn der Eingewöhnung beginnen die pädagogischen Fachkräfte der jeweiligen
    Stammbereiche ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, welches sich im Laufe der gesamten
    Kindergartenzeit verfestigt und sich zu den weiteren pädagogischen Fachkräften der gesamten Einrichtung erweitert. Dieses Vertrauensverhältnis dient als Basis für die Konfliktbewältigung, die ein jedes Kind bzw. jeder Mensch erfahren und erlernen sollte. Wir bieten Kindern bei Konflikten die Möglichkeit des Zuhörens an, geben ihnen gegebenenfalls Lösungshinweise und begleiten sie bei der Konfliktlösung mit anderen Kindern, Erzieher*innen oder Eltern.
    Die Kinder bekommen das Gefühl vermittelt, dass sie ernst genommen werden und sie ein
    Recht darauf haben, ihre Meinung zu äußern und das diese respektiert wird.
    Mit Aufnahme in die Kita achten wir darauf, dass ein Kind in seinem Verhalten gestärkt wird, „Nein“ sagen zu dürfen. Dies beginnt schon damit, wenn ein Kind geärgert wird, von anderen Kindern ungerecht behandelt wird oder wenn es in Spielsituationen mit anderen Kindern in Konflikte gerät, bei welchen es sich nicht wohl fühlt. Wir päd. Fachkräfte versuchen, bereits die Kinder im Kleinstkinderbereich zu stärken und ihnen durch Vorbildfunktion, Fingerspiele, Bilderbücher, Rollenspiele etc. den Raum zum Ausprobieren, Entdecken und Mutig werden zu geben. Des Weiteren werden in regelmäßigen Abständen in Gesprächskreisen die Gruppenregeln, z.B. „Wir lassen einander aussprechen“, „Wir
    respektieren ein ,nein‘ “ etc., reflektiert und neu besprochen.

    2.3 Intervention

    Intervention heißt, dass wir zielgerichtet eingreifen, wenn eine Situation entsteht, in welcher die uns anvertrauten Kinder Schutz benötigen. Dabei werden Ereignisse sowohl aus dem privaten, als auch aus dem Kita-Umfeld (von Erwachsenen oder anderen Kindern ausgehend) in den Blick genommen.

    Grenzverletzungen durch Kinder
    Im Kita-Alltag ist es unumgänglich, dass es zu gemeinsamer Nähe, aber auch zu
    konflikthaften Situationen, bei denen sich die Kinder gegen andere Kinder behaupten und
    durchsetzen müssen, kommt. Dabei kann es vorkommen, dass persönliche Grenzen eines
    Kindes überschritten werden. In den meisten Fällen ist dieses grenzüberschreitende
    Verhalten eines Kindes nicht beabsichtigt. Dennoch ist es möglich, dass einem solchen
    Verhalten Ursachen wie z.B. eigene Erfahrungen, Distanzlosigkeit, das Ausprobieren von
    Grenzen etc. zu Grunde liegen. Ob Verhaltensweisen Grenzverletzungen darstellen, hängt
    dabei stets individuell von der jeweiligen Handlung, vor allem aber auch von dem
    persönlichen Empfinden des betroffenen Kindes ab. Die pädagogischen Fachkräfte in unserer Einrichtung begegnen solchen Situationen und den verbalen wie nonverbalen Signalen des Kindes mit verstärkter Aufmerksamkeit und greifen bei Bedarf unmittelbar ein. Solche Verhaltensweisen werden stets dokumentiert und den Eltern mitgeteilt. Wenn es erforderlich wird, kann die Insoweit erfahrene Fachkraft zu Rate gezogen und im Anschluss gemeinsam mit den Eltern weitere Handlungsschritte und ggf. Hilfen für das Kind besprochen werden.

    Grenzverletzungen durch Beschäftigte
    Bei Vermutungen auf ein grenzverletzendes Verhalten von Beschäftigen gegenüber Kindern hat die Einrichtungsleitung unverzüglich zu handeln. Dies beginnt mit direkten Gesprächen sowohl mit dem betroffenen Kind, vorausgesetzt, dass es aufgrund seines Alters- und Entwicklungsstandes dazu in der Lage ist, als auch mit der/dem betroffenen Beschäftigten.
    Dabei werden Grenzüberschreitungen von der Leitung klar benannt und die Einhaltung
    professionell pädagogischen Handelns gefordert, sowie bei Bedarf konkrete
    Verhaltensanweisungen gegeben. Kommt die Einrichtungsleitung danach zu dem Ergebnis,
    dass ein Gefährdungsrisiko vorliegt, müssen Schutzmaßnahmen, wie organisatorische oder
    personelle Vorkehrungen, getroffen werden. Die Eltern des Kindes werden unmittelbar über die Situation informiert und z.B. durch die Empfehlung qualifizierter Beratungsstellen
    unterstützt. Auch der Träger wird umgehend informiert. Gemeinsam mit der
    Einrichtungsleitung wertet dieser alle vorliegenden Informationen professionell und sorgsam aus und nimmt eine Gefährdungseinschätzung vor.
    Liegt demnach ein begründeter Verdacht auf grenzverletzendes Verhalten vor, wird
    unmittelbar die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) informiert sowie die Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet. Zudem werden nach dem Anhören der/des beschuldigten Beschäftigten dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen.

    2.4 Hilfen und Maßnahmen bei verhaltensauffälligen Kindern (§ 8a SGB VIII)

    Fallen in der Kita während des Tagesablaufs Kinder in ihrem Verhalten (z.B.
    Wahrnehmungsstörungen, geringe Frustrationstoleranz, oft in Konflikte involviert,
    Handgreiflichkeiten gegenüber Kindern und Erzieherinnen) auf, werden diese intensiver beobachtet und die Eltern in Gesprächen über diese Situation informiert. Sollte sich dieses Verhalten innerhalb von wenigen Wochen nicht wieder normalisieren, werden die Eltern zeitnah zu einem Elterngespräch eingeladen, um über die Ereignisse zu sprechen und herauszufinden, woran dies liegen könnte. Sollte sich das veränderte Verhalten auch zu Hause zeigen und alle Eventualitäten ausgeschlossen sein, ist hier eine Überprüfung im HTZ Neuwied oder ein Besuch bei der Erziehungsberatung zu empfehlen, um dem Kind eine positive Gesamtentwicklung zu ermöglichen. Sollten die Eltern die Hilfemaßnahmen nicht wahrnehmen und das Verhalten des Kindes sich weiterhin negativ entwickeln, so dass andere Kinder und Erzieherinnen
    einer Verletzungsgefahr ausgesetzt sind, kann der Betreuungsvertrag von Seiten der
    Einrichtung aufgelöst werden.

    1. Beschwerdemanagement

    Wir nehmen Beschwerden der Kinder ernst und arbeiten diese mit den Kindern altersgemäß auf.
    • Dialogische Beschwerde: Die Beschwerde kann in jedem Fall direkt im Dialog gelöst werden.
    • Ermöglichungsbeschwerde: Eine Veränderung oder eine neue Situation soll
    herbeigeführt werden. Dabei kann es sich um Verhaltensweisen von anderen Kindern oder Erwachsenen, aber auch um Strukturen, Raumgestaltung, Material etc. handeln.
    Kinder, Eltern und Erzieher*innen können Wünsche äußern, die im Team besprochen,diskutiert und überlegt werden.
    • Verhinderungsbeschwerde: Eine Situation oder das Handeln eines anderen Kindes
    oder Erwachsenen soll unmittelbar beendet oder ein Zustand verbessert werden, um ein Wiederauftreten zu vermeiden.

    Wenn ein Kind eine Beschwerde äußern möchte, hat es die Möglichkeit, ein pädagogische Fachkraft direkt anzusprechen oder die Beschwerde im Gesprächskreis anzubringen, um gemeinsame Lösungswege zu finden.
    Auch Eltern können Anregungen oder Beschwerden jederzeit äußern. Hierzu haben sie stets die Möglichkeit, die pädagogischen Fachkräfte oder die Leitung direkt anzusprechen und bestenfalls einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Möchten die Eltern diesen Direktkontakt bzw. das persönliche Gespräch mit den pädagogischen Fachkräften nicht nutzen, haben sie die Möglichkeit, sich an den Elternausschuss oder an unseren Träger zu wenden.

    1. Partizipation

    Unter Partizipation verstehen wir die Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung der Kinder in der täglichen pädagogischen Arbeit. Ziel ist es, wie die UN-Kinderrechtskonvention
    beschreibt, alle an der Situation Beteiligten in Entscheidungsprozesse einzubinden.
    Das bedeutet in unserer Einrichtung, dass Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand ineinem gewissen Rahmen mit Regeln und Grenzen
    • eigene Erfahrungen sammeln,
    • ihre Meinung äußern,
    • selbst entscheiden (z.B. Geburtstagsfeiern mitgestalten, Freispielgestaltung),
    • ihre eigenen Wünsche und Ideen äußern (z.B. für Kindergartenfeste, Singkreise) und
    • den Erzieher*innen Impulse geben.
    Dabei können die Kinder in erster Linie über die Gestaltung ihrer Freispielzeit selbst
    entscheiden. Dazu gehört die Wahl des Spielpartners, des Ortes, der Art und Zeit des Spiels sowie der Spielmaterialien. Wir legen großen Wert auf die Mitgestaltung von pädagogischen Angeboten und Projekten durch die Kinder, indem wir z.B. Aussagen und Ideen des einzelnen Kindes aufgreifen, um situationsorientierte pädagogische Aktivitäten anzubieten, oder Kinderkonferenzen nutzen, um mit der gesamten Gruppe über die Interessen der Kinder zu sprechen und daraus entstehende mögliche Projekte abzustimmen.
    Weiterhin können Gesprächskreise und Kinderkonferenzen z.B. genutzt werden, um
    gemeinsame Gruppenregeln, die Raumgestaltung oder bevorstehende Feste zu besprechen oder um Kindern die Möglichkeit zu bieten, Anregungen, Wünsche oder Beschwerden äußern zu können.
    Die Partizipation (Kindermitbestimmung) nehmen wir sehr ernst und wollen somit auch die
    Kinder in unserer Einrichtung dahingehend stärken, dass, wenn sie ein Anliegen oder eine
    Beschwerde haben, sie dies an uns herantragen und gehört werden.

    1. Einstellung neuer Mitarbeiter*innen

    Vor jeder Neueinstellung hat dem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorzuliegen.
    Mit Aufnahme der Tätigkeit in unserer Einrichtung hat sich jede neue päd. Fachkraft, gerade zum Wohle des Kindes, mit unseren Verfahrensanweisungen sowie den bestehenden Dienstanweisungen auseinanderzusetzen.
    Unsere Mitarbeiterinnen haben jederzeit die Möglichkeit, sich zu Fragen des Kindeswohls im Gespräch mit der Leitung, im täglichen Miteinander mit den Mitarbeiterinnen oder an
    Teamsitzungen mit dem gesamten Team auszutauschen bzw. sich Rat zu holen. Weiterhin
    kann jederzeit die Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) vom Kinderschutz für Fragen und
    Hilfestellungen hinzugezogen werden.

    1. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern

    Bereits in einem ersten Gespräch (Anmeldegespräch, Aufnahmegespräch) zwischen Eltern
    und Kita werden mögliche Fragen zum Thema Kindeswohl beantwortet. Die Eltern wird im
    Aufnahmegespräch, welches vor Vertragsabschluss stattfindet, über das Konzept der
    Einrichtung mit unserem Leitbild und päd. Ansätzen informiert. Die Konzeption liegt zudem
    für die Eltern jederzeit im Elterncafé aus.
    Auf die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien legen wir in unserer Einrichtung großen
    Wert. Wir sehen sie als wichtige Bezugsperson und Experten für ihre Kinder. Wir begegnen
    den Eltern offen und professionell und sind bemüht, eine vertrauensvolle Basis für eine
    konstruktive Zusammenarbeit zu schaffen. Durch die gemeinsame Verantwortungs-
    übernahme entsteht eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und
    Erzieher*innen. Zum Wohle der Kinder findet ein regelmäßiger Austausch zwischen
    pädagogischen Fachkräften und Familien statt.
    Als Bindeglied zwischen Eltern und Kita dient der Elternbeirat, welcher einmal jährlich von
    den Eltern gewählt wird. Alle Eltern werden nach der Wahl schriftlich über das Wahlergebnis informiert. Zudem kann im Eingangsbereich eingesehen werden, welche Eltern im Elternbeirat sind und wie sie diese erreichen können.
    Mit dem neuen KiTaG wird zusätzlich zu dem Elternausschuss ein Kita-Beirat gewählt,
    welcher sich aus jeweils zwei Vertretern des Trägers, der Leitungsebene, des
    Elternausschusses, des päd. Personals und des päd. Personal als Stimme der Kinder
    zusammensetzt.

    1. Fachberatung

    Die päd. Fachkräfte nutzen bei Bedarf die Beratung der Insoweit erfahrenen Fachkraft
    (InsoFa) vom Kinderschutz.

    1. Adressen und Anlaufstellen

    HTZ Neuwied
    Beverwijker Ring 2
    56564 Neuwied
    Telefon: 0 26 31 – 96 56 0

    Zentrale der Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber
    Heimstraße 33
    56566 Neuwied (Oberbieber)
    Telefon: 02631 401-0
    Telefax: 02631 401-50

    1. Impressum

    Komm. Kita „Sonnenschein“
    Im Winkel 2a
    536190 Rheinbreitbach
    Telefon: 02224/ 72040
    Mail: info@nullkiga-sonnenschein.de
    Leitung: Dagmar Stolle-Hillebrand